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Erneuerung des deutschen Führerscheins steht auf Mallorca an

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von / 0 Kommentare / 13.12.2014

Die Schonfrist ist vorbei! Am 19. Januar 2015 läuft Übergangsfrist der EU-Führerscheinrichtlinie aus. Das bedeutet Konsequenzen für alle residente Inselbewohner, deren deutsche Führerscheine älter als zwei Jahre sind. Diese Führerscheine haben kein Ablaufdatum und müssen laut Gesetz ab dem 19. Januar erneuert werden. Die deutschen Führerscheine werden aber nicht eingezogen. Notwendig seien in den meisten Fällen auch Gesundheitschecks. Zentren können Sie hier einsehen! Weitere, individuelle Info-Blätter erhalten Sie bei der Verkehrsbehörde. Einen Termin zur Erneuerung können sie hier beantragen. Die Verkehrsbehörde hat Mo-Fr von 8:30 Uhr bis 14:30 Uhr geöffnet, im Winter auch donnerstags zwischen 15:30 Uhr und 17:30 Uhr. Die Adresse lautet: Jefatura Provincial de Tráfico, C./ Manuel Azaña, 50, 07006 Palma de Mallorca.

Deutscher Führerschein auf Mallorca

Die meisten Neu-Mallorquiner sind noch nicht sicher im Umgang mit der spanischen Sprache. Realität ist aber, dass auf den Ämtern darauf nicht sonderlich viel Rücksicht genommen wird. Es ist also ratsam, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Firma Perfil Asesor unterstützt Euch bei zum Beispiel Ämtergängen jeglicher Art.

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